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Die LASIK ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Und doch übernehmen Krankenkassen die Kosten nicht.
Wissenschaftlich anerkannt.
Die LASIK Methode wurde 1999 von der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft (DOG) und dem Berufsverband der Augenärzte (BVA) als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Korrektur von Sehfehlern eingestuft (Kurzsichtigkeit bis ca. -12 dpt und Hornhautverkrümmung bis ca. -3 dpt).
Als wissenschaftlich anerkannt wird ein Verfahren bezeichnet, wenn Langzeitergebnisse vorliegen, die Spätkomplikationen unwahrscheinlich erscheinen lassen, wenn alle Vor- und Nachteile weitestgehend bekannt sind sowie der Anwendungsbereich klar umschrieben werden kann.
Die Vorteile sind größer als die Kosten.
Die Bundesärztekammer hat alle Verfahren der operativen Sehfehlerkorrektur und damit auch die LASIK in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen die Kosten grundsätzlich nicht übernehmen dürfen. Damit sind auch Atteste, die eine medizinische Notwendigkeit belegen sollen, kaum erfolg versprechend.
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