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Hier beantworten wir nachfolgend die am Häufigsten gestellten Fragen:



Nein, die Hornhautdicke wird vorher exakt gemessen. Der maximale Abtrag mit dem Laser ist auf 20% der Hornhautdicke begrenzt. Da die Eindringtiefe nur gering ist, ist eine Verletzung der für das Sehen wichtigen Linse und Netzhaut bei einer Laserbehandlung nicht möglich.



Nein. Die Laserbehandlung erfolgt computergesteuert und wird zusätzlich vom Operateur und den Assistenten per Mikroskop und Monitor kontrolliert. Der Ablauf kann zu jedem Zeitpunkt unterbrochen und auch wieder aufgenommen werden. Der Laser ist außerdem mit einem sogenannten Eyetrackersystem ausgestattet, das dafür sorgt, dass die zu behandelnde Zone immer im Mittelpunkt liegt. D.h.: falls man während der Behandlung das Auge bewegt, geht der Laser automatisch mit.



Der Laser arbeitet äußerst präzise. Somit ist eine Korrektur zu fast 100% möglich. Ein gewisser Unsicherheitsfaktor kann jedoch der Heilungsverlauf sein. Die Natur ist bestrebt den Laserabtrag an der Hornhaut wieder auszugleichen und den alten Zustand wieder herzustellen. Diesem Vorgang kann aber durch zeitweise Gabe von kortisonhaltigen Augentropfen entgegengewirkt werden.



Die Grenze für die wiederholte Laserbehandlung ist die Hornhautdicke.



Altersbedingte Sehverschlechterung durch Prozesse, z.B. an der Netzhaut passieren mit und ohne vorherige Fehlsichtigkeitskorrektur an der Hornhaut. Verschlechterung durch weiteres Längenwachstum des Augenapfels kann natürlich trotzdem auftreten. Diese Veränderungen sind vom Betrag her allerdings meist wesentlich geringer als die vorher bestehende Fehlsichtigkeit.



Nach der Behandlung kommt es häufig zu einer leichten Trübung der Hornhaut, die in der Regel unerheblich und vorübergehend ist. Gelegentlich tritt auch ein vorübergehendes Fremdkörpergefühl im behandelten Auge auf oder eine kurzzeitig auftretende, ungefährliche Erhöhung des Augeninnendrucks.



Eine Trübung der Hornhaut durch Vernarbung kann bisweilen als Folge von Entzündungen auftreten. Diese Störung verschwindet im allgemeinen nach einiger Zeit wieder, kann jedoch auch im Rahmen einer Nachbehandlung mit dem Laser entfernt werden.

Diese Entzündungen sind äußerst selten. Kontrollen nach der Behandlung garantieren eine frühzeitige Erkennung von eventuellen Komplikationen, in erster Linie auch von Entzündungen, die dann durch den Einsatz von Antibiotika beherrschbar sind.



Spätfolgen sind nach heutigem Stand der Erkenntnisse ziemlich unwahrscheinlich und nicht zu erwarten, allerdings auch nicht zu 100% auszuschließen.



Es wird nicht die volle Korrektur der Fehlsichtigkeit erzielt. Durch einen zu starken Behandlungseffekt kann es zur Weitsichtigkeit ursprünglich kurzsichtiger Patienten kommen (Überkorrektur).



Vor über 10 Jahren wurden die ersten Laserbehandlungen durchgeführt. Mit den hochentwickelten Lasern der Gegenwart werden mittlerweile weitaus bessere Ergebnisse erzielt als mit den damaligen Geräten. Derzeit ist ein sehr hoher Entwicklungsstand erreicht, in absehbarer Zeit sind keine umwälzenden Neuerungen zu erwarten. Aufgrund der guten Ergebnisse und der nun vorliegenden Erfahrungen sind die Behandlungsmethoden mit dem Excimer-Laser von Fachgremien anerkannte wissenschaftliche Verfahren zur Korrektur der Fehlsichtigkeit.



Die Vorbereitungszeit beträgt ca. 20 – 30 Minuten, die eigentliche Behandlung (Lasereinsatz) dauert im Regelfall nur noch einige Minuten.



Wichtig ist die Nachkontrolle 1-3 Tage nach der OP.

Die Nachbehandlung kann bis zu 3 Monaten dauern.



Harte Kontaktlinsen sollten 4 Wochen, weiche 1-2 Wochen vor der Operation abgesetzt werden.



In der Regel ist man 1 Woche arbeitsunfähig, bei Berufstätigen im freien oder in staubiger Umgebung bisweilen auch 2 Wochen.



In der Vorbereitungsphase zur Behandlung erhält der Patient Augentropfen, die für eine schmerzfreie Behandlung sorgen. Danach können vereinzelt (je nach Schmerzempfindlichkeit) in den ersten Tagen Schmerzen auftreten.



Die Operationskosten liegen, pro Auge zwischen 1500.- Euro und 2700.-Euro. Vor- und Nachuntersuchungen werden separat berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Refraktive Chirurgie ist von der Bundesärztekammer in den Katalog der individuell zu finanzierenden Gesundheitsleistungen (IGEL) aufgenommen worden. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen die Behandlungskosten grundsätzlich nicht übernehmen.



Eventuell mit Einsetzen der Altersfehlsichtigkeit (Weitsichtigkeit) ab ca. 45 Jahren, wenn eine kontinuierliche Verschlechterung (Hyperoptisierung) stattfindet.



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